SAFETY FIRST

Besondere Geschäftsbedingungen und Hinweise für die Veranstaltungen

Hier findet ihr alle unsere Garten-Regeln.

Für die Veranstaltungen gelten Altersbeschränkungen

  • Wir halten Konzerte für Kinder unter 10 Jahren aus Gehörschutzgründen für ungeeignet – für Kinder unter 3 Jahren für gänzlich ungeeignet. Ausnahme sind explizite Kinder-Konzerte.
  • Für den Fall, dass ihr eines unserer Events mit einem Kind besuchen möchtet, muss es in jedem Fall einen altersgerechten Gehörschutz tragen!
  • Das Einlasspersonal ist beauftragt, Kinder unter 3 Jahren sowie Kinder mit nicht ausreichendem Gehörschutz den Zutritt zum Gelände zu verweigern.
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.